Haushaltshilfe (SGB XI und XII Bereich)
Bei festgestellter Pflegebedürftigkeit werden Leistungen mit den Pflegekassen oder Sozial-ämtern abgerechnet.
- Hilfe im Haushalt / Hauswirtschaft
- Hilfe bei der Körperpflege
- Prophylaktische Maßnahmen
- Zubereiten von Mahlzeiten
- Hilfe bei der Ernährung
- Einkaufen
- Urlaubs- und Verhinderungspflege für pflegende Angehörige (stundenweise)